Rahmenkonzeption für die Gestaltung der Offenen Ganztagsgrundschulen Norderstedt (OGGS)

Die Stadt Norderstedt hat vor, in den nächsten zehn Jahren die bestehenden 12 Grundschulen der Stadt zu Offenen Ganztagsschulen weiter zu entwickeln.

Die Konzeption und Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule (OGGS) wird maßgeblich durch die jeweilige Schule, d.h. durch Schulleitung, Kollegium und Elternschaft, gestaltet. Insofern kann das folgende Konzept nur kommunale Rahmenbedingungen für solche Angebote definieren.

Die professionelle inhaltliche und organisatorische Sicherstellung der Betreuung vor und nach dem Unterricht übernimmt als Träger die BEB gGmbH für alle OGGS.

Alle Angebote werden unter dem Dach der Schule organisatorisch zusammengefasst. Möglich wird dies durch die Kooperation der Beteiligten, d.h. Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und qualifizierte Mitarbeiter/innen der BEB gGmbH, die Elternschaft und andere Partnern, die sich in der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit engagieren.

Der Entwurf einer Rahmenkonzeption für alle Norderstedter OGGS ist als Diskussionsbasis, als Orientierung und als Hilfestellung bei der Entwicklung schulbezogener Konzeptionen gedacht. Mittelfristiges Ziel ist die Weiterentwicklung einer allseits akzeptierten kommunalen Rahmenkonzeption, die grundlegende Ziele und Betreuungsstandards für alle definiert.

Präambel:

Alle Beteiligten stellen das in der Landesverfassung (§6a) genannte Recht in den Mittelpunkt ihrer gemeinsamen Arbeit: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.“

Auf dieser Grundlage setzen sich die Beteiligten dafür ein,

Ganztagsangebote an den Norderstedter Grundschulen zu schaffen und die Möglichkeit zu nutzen, in den OGGS ergänzend zum planmäßigen Unterricht die Bildungschancen junger Menschen zu erhöhen, deren individuelle Fähigkeiten und Interessen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen

  • dafür die Angebote im Unterricht mit denen der Betreuung so zu verknüpfen, dass jedes Kind seine Fähigkeiten umfassend entdecken, erfahren und entfalten kann (Teilhabe, Integration) und die Unterstützung erhält, die es nach seinen individuellen Bedürfnissen braucht (Förderung)
  • je OGGS standortbezogene Konzepte zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung zu entwickeln - in eigener Verantwortung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
  • dabei mit der Zielsetzung zusammen zu arbeiten, die Betreuung
    • am Wunsch der Eltern nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszurichten
    • mit pädagogisch sinnvollen Angeboten auszugestalten, die die alterstypische Vorlieben der Kinder berücksichtigen
  • auf den guten Erfahrungen und der hohen Qualität der derzeitigen Betreuungsangebote aufzubauen und die jeweilige Offene Ganztagsgrundschule zu einem kindgerechten Haus des Lebens und Lernens auszubauen, um den Kindern eine erfüllte Zeit und Bedingungen zu geben, um sich zu selbstbestimmten Persönlichkeiten zu entwickeln.

 

Um die Zielsetzungen dieser Präambel zu erreichen, werden die OGGS Norderstedt entlang der folgenden Rahmenbedingungen entwickelt und gestaltet. Diese gewährleisten bei aller standortbezogenen Verschiedenartigkeit der Angebote in grundlegenden Fragen gleiche Voraussetzungen für alle Grundschulen und damit Chancengleichheit für Schüler/innen, Eltern und Schulen.

 

  1. Inhaltlich-pädagogische Ausrichtung
  • Der planmäßige Unterricht und die Betreuungsangebote werden konzeptionell und zeitlich verzahnt.

  • An den Schulen werden jeweils einrichtungsbezogene Konzeptionen mit Standards (z.B. für die Startphase der Erstklässler) erarbeitet.
  • Inhaltlich sind die Betreuungsangebote in das pädagogische Schulkonzept eingebunden. Das Schulprogramm als konzeptioneller Rahmen der OGGS umfasst auch die Betreuungsangebote.
  • Die Betreuungsangebote orientieren sich an den folgenden Kriterien: Schülerorientierung, Lebensweltbezug, Freiräume für Eigenaktivitäten, Erwerb unterschiedlicher Kompetenzbereiche, Orientierung an fachlichen schulischen Inhalten
  • Als besondere Schwerpunkte sind möglich:
    • Freispiel
    • Bewegung, Sport
    • musisch-künstlerischer Bildung und Erziehung
    • Handwerklich-technischen und naturwissenschaftlichen Angeboten
  • Es wird eine besondere Aufgabe der Offenen Ganztagsgrundschule sein, die spezifischen individuellen Förderbedarfe zu ermitteln, ein Konzept für die Betreuungszeit zu erarbeiten und geeignete Maßnahmen zur individuellen Förderung zu entwickeln und zu begleiten und die Schulsozialarbeit zu integrieren.
  • Die Angebote sollen die unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnisse von Kindern der Klassenstufen 1 und 2 einerseits sowie der Klassenstufen 3 und 4 andererseits berücksichtigen.
  • Wo immer sinnvoll und möglich, sollten Schule und Betreuungsbereich gemeinsame Projekte entwickeln. Dieser Aspekt sollte u.a. auf den gemeinsamen Dienstbesprechungen (s. Pkt. 7) Tagesordnungspunkt sein.
  • Bestehende und bewährte Strukturen und Angebote der bisherigen Anbieter sollen, soweit möglich, erhalten bleiben bzw. in neue Strukturen integriert werden. Überall dort, wo gute Erfahrungen gemacht wurden, sollten diese anderen Schulen als Anregung dienen. Dies gilt generell – sowohl für Fördermaßnahmen als auch für Kursangebote Dritter, wie z.B. musikalisch-künstlerisch, sportlich, naturwissenschaftlich oder konfessionell ausgerichtete Kurse.

 

  1. Angebote
  • Die Angebote der OGGS sind modular aufgebaut und bieten an 5 Tagen folgende Kombi-Möglichkeiten:

    Modul 1a
    Früh-
    betreung 1
    ab 6:30 Uhr
    -
    Unt.beginn
    Modul 1b
    Früh-
    betreung 2
    ab 7:30 Uhr
    -
    Unt.beginn
    Modul 2
    Päd. Mittag (ggfls.1 Kurs)
    Unt.-ende*
    -
    14:00 Uhr
    Modul 3
    Päd. Mittag, Hausaufg.betr. Freizeitangebot (incl. 2 Kurse)
    Unt.-ende*
    -
    15:00 Uhr
    Modul 4
    Päd. Mittag, Hausaufg.betr. Freizeitangebot
    (incl.. 2 Kurse)
    Unt.-ende*
    -
    16:00 Uhr
    Modul 5
    Spät-
    betreuung
    16:00 Uhr
    -
    17:30 Uhr
    Modul 6
    Ferien-
    betreuung
    8 Wochen
    im Jahr
    08:00 Uhr
    -
    16:00 Uhr
    X X       (X)
    X   X     (X)
    X     X   (X)
    X     X X (X)
       X       (X)
         X     (X)
           X   (X)
           X X (X)
    X         (X)
    * Unterrichtsende ist frühestens um 12:00

  • Es können 3 Tage, 4 Tage oder 5 Tage für einen Zeitraum (ein Schuljahr) gebucht werden. Die gebuchten Wochentage sind verbindlich.

  • An den beweglichen Ferientagen findet für Kinder, die Modul 2, 3 oder 4 gebucht haben, eine Betreuung statt, die die eigentlichen Unterrichtszeiten mit einschließt. Gleiches gilt für die neuen Erstklässler während der ersten Tage des Schuljahres vor ihrer offiziellen Einschulung.
  • Die Zeiten der Früh – und Spätbetreuung sind flexible Komm- bzw. Abhol- oder Geh-Zeiten.

    Ansonsten sind die Abhol- oder Geh-Zeiten 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr.

    Diese Zeiten sollten eingehalten werden, um Spiel- und Kurseinheiten nicht zu unterbrechen.

    Wenn Kinder zu einer früheren Abholzeit als gebucht abgeholt werden, sollte das vorher mitgeteilt werden.

  • Die Module 2 bis 4 umfassen den pädagogischen Mittagstisch einschließlich der angebotenen Verpflegung.
  • Zwei Tage im Schuljahr bleibt die OGGS (Unterricht und Betreuung) für Fortbildungen des Schulteams geschlossen. Die Tage werden rechtzeitig angekündigt.

 

  1. Kooperationen mit außerschulischen Partnern
  • Die Kursangebote können und sollen u.a. auch durch Dritte bereitgestellt werden.
  • Soweit Bedarf vorhanden ist, sollte die Zusammenarbeit mit Anbietern therapeutischer Maßnahmen gesucht werden.
  • Die BEB gGmbH tritt als Auftraggeber und Vertragspartner gegenüber Dritten auf, die die erforderlichen Angebote bereitstellen.

  1. Öffnungszeiten, Inanspruchnahme, Verbindlichkeit
  • Die Öffnungszeiten berücksichtigen den täglichen Betreuungsbedarf der Eltern.
  • Die Teilnahme steht allen Schülerinnen und Schülern offen und ist grundsätzlich freiwillig (§ 6 Abs. 2 Satz 1 SchulG). Die Anmeldung, d.h. die Buchung von Modulen, ist für die Dauer eines Schuljahres verbindlich. Die Anmeldungen für die Betreuung erfolgen bei der Geschäftsstelle der BEB gGmbH oder den jeweiligen Leitungen der Betreuung.
  • Kurse werden jeweils für ein Schulhalbjahr gebucht. Je Wochentag kann nicht mehr als ein Kurs gebucht werden.
  • Eltern, deren Kinder nicht für die Betreuung der OGGS angemeldet sind, können für ihre Kinder gegen ein Entgelt Kursangebote wählen –verbindlich für ein Schulhalbjahr.
  • Anbieter von Kursen können jeweils vor Anmeldung zum nächsten Schulhalbjahr kostenlose kurze Schnuppereinheiten anbieten.
  • Soweit die Nachfrage nach Kursen das Platzangebot übersteigt, werden Möglichkeiten gesucht, zusätzliche Kurse in der Woche anzubieten.
  • Bei Engpässen erfolgt die Kursvergabe nach folgenden Gesichtspunkten:

    • Für die Betreuung angemeldete Kinder und nicht angemeldete Kinder haben gleiches Recht bei der Kursvergabe.
    • Die Details des jeweiligen Auswahlverfahrens (Erst-, Zweit- und Drittwunsch; Losverfahren) entscheidet die jeweilige Schule.
    • Die Schule hat die Möglichkeit, einzelne Kursplätze aus pädagogischen Gründen außerhalb des Losverfahrens zu besetzen.
  • Für einzelne Schülerinnen und Schüler kann die Schule die Teilnahme an bestimmten schulischen Veranstaltungen, z.B. Fördermaßnahmen und Hausaufgabenhilfe, für verbindlich erklären (§ 6 Abs. 2 Satz 2 SchulG).

 

  1. Ferienbetreuung
  • Die Ferienbetreuung deckt 8 Ferienwochen im Jahr ab. In der Regel sind das die gesamten Herbstferien, 3 Wochen Sommerferien, die Hälfte der Weihnachtsferien, die gesamten Osterferien.
  • Die Ferienbetreuung kann wochenweise gebucht werden.
  • Die Betreuung in den Ferien umfasst folgenden Zeitraum: Mo – Fr 8:00 bis 16:00. Sollte darüber hinaus Bedarf an Früh- und Spätbetreuung bestehen, sind in Abstimmung zwischen der BEB gGmbH und Eltern Personalkosten deckende Angebote zu definieren.

 

  1. Personal
  • Die Betreuung in einer OGGS erfolgt durch pädagogische Fachkräfte und qualifiziertes Personal der BEB gGmbH. Je OGGS wird es eine Leitung für die Betreuung geben, die für die Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung und die konzeptionelle Weiterentwicklung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung verantwortlich ist.
  • Für das pädagogische Personal steht ein Mitarbeiterraum zur Verfügung.
  • Die Personalauswahl der Leitungskräfte für die Betreuung trifft die Geschäftsführung der BEB gGmbH in Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen.
  • Die Durchführung kontinuierlicher Fortbildungen wird von der BEB gGmbH sichergestellt.

 

  • Der Betreuungsschlüssel beträgt 1,35:15.

 

  1. Zusammenarbeit
  • Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und BEB gGmbH ist der abgeschlossene Vertrag zur Festlegung von Entscheidungskompetenzen und Verantwortlichkeiten.

  • Die Zusammenarbeit der Schulleitung und der Leitung der Betreuung ist eng. Angestrebt wird, die Schulsozialarbeit in die regelmäßigen Termine einzubeziehen.

  • Lehrkräfte und pädagogische Kräfte tauschen sich regelmäßig in institutionalisierter Form aus (Dienstbesprechungen). Gelegentliche gemeinsame Schulentwicklungstage sind anzustreben.

 

  1. Verantwortlichkeiten
  • Die Fachaufsicht für die Schulkindbetreuung liegt bei der Schulleitung.
  • Die gemäß Richtlinie Ganztag und Betreuung (Ziffer 6.5) vorgesehene Fachaufsicht der Schulleitung für Betreuungskräfte kann durch Vereinbarungen zwischen der Schule und der BEB gGmbH konkretisiert und delegiert werden.
  • Klare Verantwortungsstrukturen werden in den Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und OGGS definiert

 

  1. Elternbeiträge
  • Die Elternbeiträge setzen sich aus den Kosten der unterschiedlichen Module zusammen.
  • Es gelten die von den politischen Gremien der Stadt Norderstedt beschlossenen Entgelte und Ermäßigungen.