Wetterbedingter Schulausfall

Durch die besonderen Wetterverhältnisse muss auch weiterhin mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen (Sturm, Glatteis, Schnee) gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, wird vom Bildungsministerium in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages getroffen. Die Anordnung von Unterrichtsausfall erfolgt im Zweifel für alle Schulen eines Kreisgebietes, auch wenn nicht überall die Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gefährdet sind. Für Teile des Kreisgebietes wird Unterrichtsausfall nur angeordnet, wenn diese Teile knapp und leicht verständlich bezeichnet werden können.


Informationen zu “witterungsbedingtem Unterrichtsausfall” gibt es ggf.

  • auf der Homepage des Ministeriums für Bildung und Kultur in Kiel
  • unter der Hotline 0800 1827271


Diese Informationen werden auch über den Rundfunk weitergegeben.
Aktuelle amtliche Wetterwarnungen liefert der Deutsche Wetterdienst.


Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Grundschulbereich, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.


Die Schulen gewährleiten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.