Regelung zu Smartwatches

Liebe Eltern,
mittlerweile besitzen unsere Schülerinnen und Schüler immer häufiger eine Smartwatch als Ergänzung oder Alternative zum Smartphone. Diese Modelle bieten, neben einer leichten Bedienung -gerade für Kinder, die nach der Schule alleine nach Hause fahren oder gehen- Vorteile wie beispielsweise die einfache Kontaktmöglichkeit.
An Schulen bringen diese interaktiven Uhren allerdings einige Probleme mit sich:
1. Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten empfangen oder verschicken können. Auch das bloße Aufblinken eines aktivierten Bildschirms am Handgelenk lenkt die Kinder ab.
2.Interaktive Uhren haben oft eine Foto- oder Videofunktion, sowie eine Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto- oder Filmaufnahmen von Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild. Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz und diese Form der Uhr ist verboten! Weitere Informationen erhalten sie unter www.bundesnetzagentur.de: „Ob Ihre Uhr betroffen ist, können Sie daran erkennen, dass in der Bedienungsanleitung Ihrer Uhr etwa beschrieben wird, dass diese über eine sog. „Monitorfunktion“ verfügt. Häufig wird beschrieben, dass die Uhr ein „Mithören“ erlaubt. Auch in der App selbst finden sich dieselben Hinweise wie in der Bedienungsanleitung. Die App fordert den Nutzer auf, eine „Monitorrufnummer“ einzugeben.“
Auf der Schulkonferenz am 2.11.2023 gab es einen Beschluss zur Nutzung von Smartwatches an unserer Schule:
Die Nutzung oder das Einschalten einer Smartwatch/eines Handys auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. Die Smartwatch/das Handy muss ab Beginn der Schulzeit/Betreuungszeit ausgeschaltet (oder im Schulmodus) im Ranzen bleiben. Erst am Ende der Schulzeit/Betreuungszeit darf die Uhr/das Handy wieder herausgeholt und aktiviert werden. Gleiches gilt bei Ausflügen mit der Klasse.
Auf Klassenfahrten gilt ein generelles Smartwatch- und Handyverbot.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie noch einmal darauf hin, dass die Schule keine Haftung für abhanden gekommenen Wertgegenstände übernimmt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!