Wie melde ich mein Kind zur Einschulung an?
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres das
6. Lebensjahr vollendet haben.
Wir bekommen nach den Sommerferien vom Einwohnermeldeamt Norderstedt eine Liste mit allen Kindern, die in unserem Einzugsgebiet wohnen und schulpflichtig werden. Wenn Sie zu unserem Einzugsgebiet gehören, dann werden Sie von uns persönlich angeschrieben und erhalten alle wichtigen Informationen und Formulare zum Ablauf des Verfahrens zur Anmeldung.
Ist Ihr Kind nach dem Stichtag 30.06. geboren und Sie bzw. die Kita ist der Meinung, dass Ihr Kind schulfähig ist, dann ist Ihr Kind ein sogenanntes „Kann-Kind“. Wenn Sie ihr Kind vorzeitig einschulen möchten, melden Sie sich bitte im Sekretariat. Kann-Kinder werden von uns nicht automatisch angeschrieben!
Die Anmeldungen/der Schulfähigkeitstest findet in der Regel nach den Herbstferien statt; Ihr Kind muss an dem mit uns vereinbarten Termin anwesend sein.
Möchten Sie, dass Ihr Kind an einer anderen Grundschule beschult wird, gilt folgendes:
Vereinbaren Sie bitte telefonisch mit unserem Schulbüro einen Termin. Dort wird von uns der Antrag auf Einschulung an einer Wunschschule unterschrieben und abgestempelt. Ihre Wunschschule wird den Schulfähigkeitstest mit Ihrem Kind durchführen. Die Anmeldung an der Wunschschule erfolgt vorbehaltlich.
Für die Anmeldung an Ihrer Wunschschule benötigen Sie zwingend den von uns unterschriebenen und abgestempelten Antrag auf Einschulung an einer Wunschschule.
Zur Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- die Geburtsurkunde
- den Impfausweis (Masernschutz)
- ggf. eine Bescheinigung über die Ausübung des Sorgerechtes.
Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie jederzeit gerne im Schulbüro an,
Telefon 040 522 2185.
Folgende Straßen gehören in das Einzugsgebiet der OGGS Friedrichsgabe (Stand: 01.11.2023)
A
- Adlerkamp
- Albert-Einstein-Weg
B
- Bahnhofstraße
- Bartelsgang
- Bürgermeister-Klute-Straße
- Bunsengang
- Bussardweg
D
- Daimlerstieg
- Dieselstieg
- Distelweg
- Dreibekenweg
E
- Efeugang
- Eibenweg
- Eichenkamp
- Emil-v. Behring-Stieg
- Erlengang
- Ernst-Carl-Abbe-Gang
- Eschenkamp
- Eulenstieg
F
- Falkenkamp
- Föhrenkamp
- Frederikring
- Friedrichsgaber Weg 425 – Ende, 434 -508
G
- Ginsterkamp
- Glockenheide
H
- Habichtweg
- Heinrich-Hertz-Weg
- Hermann-Klingenberg-Ring
I
- Industriestraße
- Irisgang
J
- Johannes-Kepler-Ring
K
- Kiefernkamp
- Kirschenkamp
- Kuno-Liesenberg-Kehre
L
- Lawaetzstraße
M
- Max-Planck-Stieg
- Meisenkamp
O
- Ostdeutsche Straße
- Otto-Hahn-Stieg
P
- Pestalozzistraße
- Pilzhagen
Q
- Quickborner Straße 1 – Ende
R
- Rebhuhnweg
- Reiherhagen
- Resedastieg
- Röntgengang
- Rudolf-Virchow-Stieg
S
- Sauerbruchring
- Schweriner Straße
- Sperberstieg
- Syltkuhlen 1 – 47, 2 – 38
U
- Ulzburger Straße 501 – 607
V
- von Helmholtz-Stieg
- von Humboldt-Weg
W
- Waldbühnenweg
- Waldstraße 70 – Ende
- Wilhelm-Leibnitz-Stieg
- Wismarer Straße
Z
- Zaunkönigweg
Aufnahme einer Schülerin / eines Schülers bei Zuzug nach Norderstedt
Sie als Eltern haben in Norderstedt die freie Grundschulwahl. Hat die gewünschte Schule genügend Aufnahmekapazität, kann Ihr Kind in der von Ihnen gewünschten Grundschule aufgenommen werden.
Setzen Sie sich bei einen Wohnortwechsel gerne mit unserem Schulbüro in Verbindung.