Sprachintensivmaßnahme

Das in Schleswig-Holstein entwickelte System der präventiven Sprachheilarbeit im Elementarbereich hat zum Ziel, bereits vor Beginn der Schulpflicht Sprachbeeinträchtigungen durch entsprechende abgestufte sprachheil-pädagogische Maßnahmen abzubauen.

Bei Kindern, deren Sprachbeeinträchtigungen trotz der vorschulischen Förderung mit Eintritt in das Schulpflichtalter immer noch gravierend sind, wird auf Antrag der Schule oder der Eltern das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt.
Vor dem Hintergrund einer integrativen und wohnortnahen Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler entstand im Schuljahre 2012/13 in Norderstedt eine teilstationäre Sprachintensivmaßnahmen zur Förderung von Grundschulkindern mit gravierendem Förderbedarf im Bereich Sprache.

Hierbei werden die Vorteile einer wohnortnahen Beschulung in einer Grundschule mit einer ganztägigen Förderung der Schüler durch Sprachheillehrkräfte und besonders qualifizierte Erzieherinnen kombiniert.

Die Einbindung der Sprachintensivmaßnahmen in Regelschulklassen trägt außerdem der Bedeutung des sprachlichen Vorbilds bei Schüler-Schüler-Interaktionen Rechnung.

Seit dem Schuljahr 2012/13 wird eine Sprachintensivmaßnahme mit Lehrkräften der Erich-Kästner-Schule in der offenen Ganztagsgrundschule Friedrichsgabe in Norderstedt durchgeführt.

 

 

Eine Sprachintensivmaßnahme

  • ist eine Maßnahme, die zusammen vom Schulamt und der Eingliederungshilfe entschieden wird.
  • benötigt ein sonderpädagogisches Gutachten.
  • hat eine hohe Zahl an Doppelbesetzung (Grundschullehrkraft - Sonderschullehrkraft aus dem Bereich „Sprache“).
  • ist eingebunden in die Ganztagsbetreuung der betreffenden Grundschule.
  • beinhaltet Förderung auch am Nachmittag durch Bereitstellen einer pädagogischen Fachkraft (Eingliederungshilfe). Z.B. Hausaufgabenbetreuung, allgemeine Förderung von Kommunikation/Sprache in Spielen …