Darf mein Kind alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen?

Wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad allein zur Schule fahren soll, benötigen Sie von uns eine schriftliche Erlaubnis. Die Schule macht die Gewährung einer Nutzungserlaubnis abhängig von der Verkehrssicherheit des Fahrrades Ihres Kindes. Alle Schülerinnen und Schüler sind auf den Wegen von und zur Schule im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Alter und vom Verkehrsmittel. Dennoch bleiben Eltern auch auf dem Schulweg für ihr Kind verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass es sein Rad beherrscht und die Verkehrsregeln beachtet.

Den Antrag – Benutzungserlaubnis für Fahrräder – erhalten Sie im Sekretariat oder hier auf der Homepage im Downloadbereich.
Nach Rückgabe des unterschriebenen Antrages erhalten Sie von uns die Fahrradbenutzungsgenehmigung.

Schulbus VHH Linie 796

Bei uns an der OGGS Friedrichsgabe fährt an Schultagen in Schleswig-Holstein morgens und nachmittags der Schulbus.

Der Bus hält in der Pestalozzistraße direkt an der Schule.

Folgende Haltestellen werden angefahren:

  • Friedrichsgabe, Schule
  • Friedrichsgabe, Syltkuhlen
  • Friedrichsgabe, Habichtweg
  • Garstedt, Hainholz

Sie finden die genauen Abfahrzeiten auf der Seite der VHH unter dem Linienfahrplan der Linie 796.

Die Antragstellung einer Schülerfahrkarte und die Voraussetzungen finden Sie im Internet unter: OLAV VHH

Wir erhalten nach Antragstellung eine Information, dass Ihr Kind eine Schülerfahrkarte benötigt. Ihre Daten werden bei Übereinstimmung von uns bestätigt.
Der VHH schickt die Schülerfahrkarten direkt an uns. Wir informieren Sie, wenn die Fahrkarte hier vorliegt und händigen Ihnen bzw. Ihrem Kind die Schülerfahrkarte aus.